Washington/Kunduz: mit einem völlig neuen Einsatzverfahren für ihre ferngelenkten Drohnen im Kampf gegen den internationalen Terrorismus entkräftet die amerikanische Armeeführung nun endgültig den häufig geäußerten Verdacht, bei der Eliminierung von verdächtigen Subjekten im Gegensatz zum bestehenden Völkerrecht zu agieren.
Das von dem US-Unternehmen "Instant-Justice" entwickelte, sogenannte "Speedlaw"-Verfahren erlaubt in Zukunft einen Einsatz der Kampfdrohnen unter vollständiger Wahrung der Menschenrechte.
In einem "verkürzten Anhörungsverfahren" (shortened hearing), wird der Beschuldigte innerhalb eines Zeitfensters von 30 Sekunden über die Lautsprecher der Kampfdrohne aufgefordert, entlastende Argumente vorzubringen.
Er hat diese laut und deutlich zu artikulieren, damit sie von den Mikrofonen des Flugroboters aufgezeichnet werden können.
Daraufhin wird ein über das Internet zugeschalteter Pflichtverteidiger ein 20-sekündiges Kurzplädoyer halten, bevor es zur Eliminierung des Verdächtigen kommt.
Neu ist auch, daß die Angehörigen der Verdächtigen die Möglichkeit erhalten, auch nach dem Ableben der betroffenen Zielpersonen zivilrechtliche Schritte vor den zuständigen amerikanischen Berufungsgerichten einzuleiten.
"Wir sind froh, daß wir damit auch auf diesem, international sehr heiklen Gebiet endlich Rechtssicherheit geschaffen haben, erläuterte Donald Murdridge, der Sprecher des US-Verteidigungsministeriums heute vor Pressevertretern.