Verfahren eingestellt: Guttenberg unschuldig!
die Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen gegen den deutschen Ex-Verteidiungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg wegen einer angeblichen Plagiatsaffäre im Zusammenhang mit seiner Doktorarbeit eingestellt.
Damit hat sie sich der Argumentation seiner Anwaltschaft angeschlossen, nach der es sich dabei wahrscheinlich eine von böswilligen politischen Adressen entfachte Kampagne handelt, der mit einer weiteren Rechtsverfolgung keine neue Nahrung gegeben werden dürfe.
Inzwischen sei die Guttenbergsche Dissertation so oft abgeschrieben worden, ohne korrekte Zitatangaben zu machen, dass es sich nach streng juristischer Beurteilung um eine sogenannte Hyper-Plagiierung handelte, die die Tragweite des ursprüngliche Plagiats um ein mehrfaches überschreite und damit eine mögliche Straftat im rechtlichen Sinne nach §455 Ausführungsverordnung für Adlige und Gleichgestellte,ungeschehen mache.
Damit hat sie sich der Argumentation seiner Anwaltschaft angeschlossen, nach der es sich dabei wahrscheinlich eine von böswilligen politischen Adressen entfachte Kampagne handelt, der mit einer weiteren Rechtsverfolgung keine neue Nahrung gegeben werden dürfe.
Inzwischen sei die Guttenbergsche Dissertation so oft abgeschrieben worden, ohne korrekte Zitatangaben zu machen, dass es sich nach streng juristischer Beurteilung um eine sogenannte Hyper-Plagiierung handelte, die die Tragweite des ursprüngliche Plagiats um ein mehrfaches überschreite und damit eine mögliche Straftat im rechtlichen Sinne nach §455 Ausführungsverordnung für Adlige und Gleichgestellte,ungeschehen mache.
til333 - 24. Nov, 00:15