Bereits in Anwendung: die Scharia ist gar nicht so schlimm!

Ich verstoße dich!
Ich verstoße dich!
Tja, das wars dann für Edeltraud Hoppenstedt aus Brunsbüttel-Nord. Ihr Ehemann Ernst-August hat völlig rechtmäßig die altarabische Ehescheidungsformel ("talaq, talaq, talaq" ) ausgesprochen und nun gehts ans Kofferpacken.
Was deutschen Scheidungsanwälten ein Graus sein dürfte, ist nach neuester europäischer Gerichtspraxis jetzt vollkommen legal. Nach Auffassung des Vorsitzenden des Bundesrichtertages in Karlsruhe, Dr. Norman Schatzschneider, sind ab jetzt auch deutsche Staatsbürger ohne Migrationshintergrund zur freien Auswahl einer für sie anwendbaren Justiznorm berechtigt.
Bisher war es lediglich den Angehörigen anderer Kulturkreise erlaubt, auch in Deutschland ihr Heimatrecht, natürlich im Rahmen der verfassungsrechtlichen Vorgaben, anzuwenden.
Schlagzeilen machte dabei kürzlich der Fall eines Geschäftsmanns aus Papua-Neuguinea, der vor 6 Monaten seinen vertragsbrüchigen Compagnion in einem rituellen Mahl zubereitete und verspeiste.
til333 - 29. Okt, 10:13