Facebook untersagt Gesichts-Operationen!

Darin wird ihm in einer knappen Note mitgeteilt, dass er sich mit einer unangemeldeten Gesichtsveränderung auf seinem Facebook-Account eines Verstoßes gegen den US-Patriot-Act vom 25.10.2001 schuldig gemacht hätte.
Manuel. B. hatte sich im letzten Monat im Krankenhaus Berlin-Mitte seine Nase operativ korrigieren lassen und nicht damit gerechnet, dass seine neu eingespielte Portraitaufnahme, die er stolz der Community präsentierte, derartige Folgen zeitigen könnte.
Dabei ist das Unternehmen völlig im Recht:
nach dem Gesetz begründen nachträgliche schwerwiegende Veränderungen von persönlichen Identifikationsmerkmalen in Bilddateien der in den USA gehosteten Community-Services nach § 24 ABs. II. der im US-Patriot-Act (UPA) formulierten Home Security Guidelines einen Anfangsverdacht bzgl. der Teilnahme in einer terroristischen Vereinigung bzw. der Neugründung einer solchen.
Nach Angaben eines Pressesprechers des Unternehmens wolle man es aber in diesem Fall aus Kulanzgründen bei einer Verwarnungsgebühr von 500$ belassen - letztendlich sei es aber für den records-update, sowie die Sicherheitsberichte zu einem nicht unerheblichen Verwaltungsaufwand gekommen.
til333 - 30. Sep, 11:32