Hermann Ohlicher (Steuerverwaltung Darmstadt II) (Gast) - 16. Jul, 16:41
Sehr geehrter til333,
nach unseren Unterlagen entrichten Sie keine Hundesteuer für den Hund "Waldo von Wolkenstein".
Wir dürfen Sie darauf hinweisen, dass der Gewinn des Bachmann- Literaturpreises kein Nützlichkeitsnachweis gem. §25a Hundesteuerausführungsverordnung darstellt.
Als steuerfreier Nutzhund in diesem Sinne kann z.B. ein Blindenhund, Rettungshund oder Hütehund angemeldet werden.
nach unseren Unterlagen entrichten Sie keine Hundesteuer für den Hund "Waldo von Wolkenstein".
Wir dürfen Sie darauf hinweisen, dass der Gewinn des Bachmann- Literaturpreises kein Nützlichkeitsnachweis gem. §25a Hundesteuerausführungsverordnung darstellt.
Als steuerfreier Nutzhund in diesem Sinne kann z.B. ein Blindenhund, Rettungshund oder Hütehund angemeldet werden.