Unverschämt: Bildzeitung verstößt gegen Pressegesetz!

Aus gutem Grund ist unserem Bundespräsidenten kürzlich beim Telefonat mit der Bildzeitung der Kragen geplatzt.
Wollte sich dieses Blatt doch tatsächlich erfrechen, einen Artikel über dessen Haus- und Hofkredit zu veröffentlichen, ohne diesen vorher zur Begutachtung vorgelegt zu haben.
Was die wenigsten wissen: "die Königlich Preußische Landverordnung zur allerwohlgefälligsten Berichtigung und Verschönerung der journalistischen Laborate für das lesende Volk aller Stände" aus dem Jahre 1782 ist tatsächlich nie außer Kraft gesetzt worden und heute noch voll wirksam.
Christian Wulff hatte tatsächlich Gnade vor Recht ergehen lassen, denn nach dem Gesetzteswortlaut der Verordnung hätte unser Staatsoberhaupt weit empfindlichere Maßnahmen ergreifen können:
"Bei Verstößen gegen die genannten Articeles können ihro Gnaden Hochwohlgeboren nach eigenem Gutdünken ein hochnotpeinliches Procedere forcieren, um weitere Delictae in Zukunft zu vermeiden."
Da hat die Bildzeitung nochmal Glück gehabt.
til333 - 2. Jan, 19:29