Donnerstag, 18. August 2011

Jubel in Spanien: Papst bringt Arbeit!

papstMadrid: es ist gewaltiges Beschäftigungsprogramm, finanziert von der Kirche, das das Oberhaupt der katholischen Christen zu seinem Spanienbesuch für die Jugend aus seinem Reisegepäck geholt hat:

200.000 Ausbildungsplätze in kirchlichen Einrichtungen wie Krankenhäusern, Schulen und Altenheimen sollen sofort zur Verfügung gestellt werden!
Unter den jungen Spaniern, von welchen immerhin über 50% ohne Job sind, löst dieses Versprechen eine Welle der Begeisterung aus.

Benedictus PP. XVI, bürgerlich Joseph Aloisius Ratzinger, meinte dazu vor geladenen Journalisten:

"Natürlich ist die Kirche reich: der Vatikan verfügt über Aktienbesitz
in französischen Erdölgesellschaften, argentinischen Gas- und Kraftwerken, bolivianischen Zinngruben, brasilianischen Gummifabriken, nordamerikanischen Stahlunternehmen.

Außerdem sind wir an zahlreichen italienischen Elektrizitäts- und Telefongesellschaften beteiligt und Eigentümer von zwei Eisenbahnlinien und sieben Banken. Die Fluggesellschaft Alitalia und die Autofirma Fiat sind mehrheitlich in kirchlicher Hand."

"Das Vermögen der Kirche ist dazu da, Gutes zu tun, wenn die Not am größten ist - denn Sie wissen ja: „eher geht ein Kamel durch ein Nadelöhr, als dass ein Reicher in das Reich Gottes gelangt“".

Besuch vom Blockwart: Neuregelung der GEZ-Gebühren!

blockwart2Anfang 2013 tritt eine neuer Staatsvertrag zwischen den deutschen Ländern in Kraft. Die klassische Rundfunkgebühr wird dann abgeschafft, stattdessen sollen Hausbesitzer weitreichende Kompetenzen bei der Informationsbeschaffung und dem Gebühreneinzug im Auftrag der GEZ erhalten.

Ab 2013 erhält jeder Hausbesitzer gegenüber seinem Mieter eine sogenannte "eingeschränkte GEZ-Gebührenvollstreckungsbefugnis", die in Sonderfällen auch den Einsatz von unmittelbarem körperlichen Zwang beinhaltet.

Der Vermieter soll dazu berechtigt werden, sich zum Zwecke der Ermittlung, wieviele Empfangsgeräte pro Haushalt zur Verfügung stehen, Einlaß in die Wohnungen der Mieter zu verschaffen - notfalls unter Hinzuziehung eines Schlüsseldienstmitarbeiters oder Hausnachbarn.

Nach dem neuen Gesetzentwurf wird jedem Hausbesitzer dazu die Geltendmachung einer jährlichen Aufwandsentschädigung für die Ermittlung der Zahlungspflichtigen im Auftrag der GEZ in Höhe von 20 EUR pro Person zustehen.

Schließlich möchte die GEZ in Zukunft von jedem Bürger, der aus seiner Wohnung auszieht, eine Begründung erhalten.

Diese wird ab 2013 in notariell beglaubigter Schriftform beim Vermieter abzugeben sein. Die Anmeldung am neuen Wohnsitz soll dann ohne diese Urkunde nicht mehr möglich sein.

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